Ausnahmen für Schüler sowie Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag. Weiterhin gilt bei uns die 3G-Regel: Der Zutritt zur Nachbarschaftshilfe und ihren Einrichtungen ist nur mit einem Testnachweis möglich (PCR- max. 48 h, POC-Antigentests 24 h).