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Ab heute neue Corona-Regelung:

Ab 09. November gilt wieder die FFP2-Masken-Pflicht in allen Einrichtungen der Nachbarschaftshilfe.

Ausnahmen für Schüler sowie Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag. Weiterhin gilt bei uns die 3G-Regel: Der Zutritt zur Nachbarschaftshilfe und ihren Einrichtungen ist nur mit einem Testnachweis möglich (PCR- max. 48 h, POC-Antigentests 24 h).